Hinweise zur rechtlichen Seite im Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen.
Seit April 2003 haben sich viele Dinge gerade im rechlichen Bereich geändert. Ahndunsmaßnahmen haben sich verschärft und es kann durchaus sein, dass man, wie es der Volksmund so schön sagt, “mit einem Bein im Knast steht”.

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Hinweise und Formulare |
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die Jugend-Basis-Lizenz |
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Zugang zu Waffen und Munition !! |
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Allgemein-Verfügung des Landkreises Rotenburg Schießen für Kinder und Jugendliche |
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Transport von Waffen! |
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neuer Sachverständiger für Schieß-Anlagen |
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Verfahrensordnung Waffensachkunde bis 31.12.2009 |
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Verfahrensordnung Waffensachkunde ab 1.1.2010 |
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Merkblatt für die Vereine (zusammengestellt von Hans Gronemeyer) |
Zum 1. April 2008 wurde das Waffenrecht erneut geändert bzw. ergänzt. Für Sportschützen werden sich jedoch nur wenige Neuerungen ergeben. So soll es z.B. möglich sein, dass Kinder unter 12 Jahre mit Sondergenehmigungen am Schießen mit Luftdruckwaffen teilnehmen können.
Wir bleiben dran ........
Webmaster Sigi Hahn
E-Mail für KSVRW



